Vorverfahren Verbraucherinsolvenz · §§ 305 ff. InsO

Die Akte führt das Verfahren. Freigeben tut der Anwalt.

InsoKlar begleitet den Fall vom Erstgespräch bis zum Gerichtspaket: Gläubiger erfassen, Schuldenbereinigungsplan rechnen, Anschreiben erzeugen, Rücklauf auswerten, amtliche Formulare befüllen. Vier Übergänge im Verfahren sind technisch der Rolle Anwalt vorbehalten. Kein Dokument verlässt das Haus ohne diese Freigabe, und jeder Schritt landet in einem Protokoll, das sich nachträglich nicht ändern lässt.

13
Phasen, zwei Endpfade
4
Anwalts­vorbehalte
329
automatische Tests
0
ausgehende Verbindungen

Der Ablauf ist ein Zustand, nicht eine Liste zum Abhaken

Jede Phase ist ein eigener Zustand im System. Es gibt genau ein Ereignis, das weiterschaltet, deshalb ist Überspringen strukturell ausgeschlossen. Vor jedem Übergang prüft der Server, ob der Inhalt der Phase vollständig ist; fehlt etwas, kommt eine Mängelliste statt eines Fortschritts.

Intake
Fall anlegen, Aktenzeichen vergeben.
Mandatierung
Mandantenkonto mit dem Fall verknüpfen. Ab hier sieht der Mandant seine Akte, und nur diese.
Datenaufnahme
Fünf Pflichtkategorien: Einkommensnachweis, Gläubigerschreiben, Kontoauszug, Ausweiskopie, Vollmacht. Was nicht existiert, wird begründet als „entfällt" vermerkt statt stillschweigend übersprungen.
Gläubiger
Erfassung per Eingabe, per Excel-Vorlage oder per Foto der Unterlagen. Vom Mandanten beigesteuerte Einträge gelten erst als bestätigt, wenn die Kanzlei sie freigibt.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Einkommen, Unterhaltspflichten, Vermögen. Daneben rechnet ein Hilfsrechner nach § 850c ZPO den pfändbaren Betrag.
Planentwurf
Quotale Verteilung auf die planfähigen Forderungen. Jede Neuberechnung erzeugt eine neue Version, alte Stände bleiben abrufbar.
Anwaltsprüfung Anwaltsvorbehalt
Der Übergang nach „Versand" gibt sämtliche Gläubigerbriefe frei. Diesen Schritt kann ausschließlich die Rolle Anwalt auslösen, auch nicht per Umweg über die Schnittstelle.
Versand
Ab hier sind Gläubigerliste, Wirtschaftsdaten, Plan und Forderungsstand eingefroren. Nachträgliche Änderungen am freigegebenen Stand sind gesperrt.
Rücklauf Verzweigung
Zustimmungen und Ablehnungen je Gläubiger, Quoten nach Köpfen und nach Forderungssumme, Fristende aus dem Freigabedatum. Der Anwalt erklärt den Ausgang, und damit teilt sich der Weg.
Ausgang: gescheitert
Gerichtspaket, dann Abschluss
Sechs Abschnitte als unveränderliche Momentaufnahme: Deckblatt, Scheiternsbescheinigung, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis getrennt nach planfähig und § 302 InsO, Vermögensübersicht, Plan, Unterlagenverzeichnis. Dazu die befüllten amtlichen Formulare. Den Abschluss erklärt der Anwalt.
Ausgang: angenommen
Einigung, dann Abschluss
Stimmen alle Gläubiger zu, endet das Verfahren außergerichtlich. Die Scheiternsbescheinigung entfällt, ebenso der Gerichtsantrag. Beide Schritte dieses Wegs sind dem Anwalt vorbehalten.
Vor dem Weg ins Gerichtspaket verlangt das System einen Eintrag, wann und durch wen die persönliche Beratung stattgefunden hat. Ohne ihn bleibt der Fall stehen. Setzen darf ihn nur der Anwalt, weil § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Bescheinigung an genau diese Beratung knüpft.

Was das System heute tut

Alle Angaben in diesem Abschnitt sind gegen den ausgelieferten Code geprüft, nicht gegen einen Plan.

Gläubiger auf drei Wegen
Tippen, Excel oder Foto. Die Excel-Vorprüfung liest die Datei, ohne etwas zu speichern, und meldet vorab: fehlender Name, Betrag null oder unlesbar, Betrag über 99.999.999,99 €, mehr als 200 Zeilen. Als Hinweis kommen fehlende Anschrift, fehlendes Aktenzeichen, Dubletten sowie derselbe Gläubiger mit abweichender Anschrift. Übernommen wird alles oder nichts.
Schuldenbereinigungsplan
Verteilung streng proportional zur Forderungshöhe, durchgängig in Dezimalarithmetik statt Gleitkomma. Restcents gehen nach größtem Nachkommaanteil, bei Gleichstand nach fester Reihenfolge: zweimal rechnen liefert zweimal dasselbe. Die letzte Rate gleicht die Rundung aus, damit Monatsrate mal Laufzeit exakt aufgeht.
§ 302 InsO getrennt geführt
Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, nehmen an der Quote nicht teil. Sie erscheinen als eigene Position mit Ausschlussgrund, im Gerichtspaket in einer getrennten Liste, und im Anschreiben nennt der Brief statt einer Quote den Grund des Ausschlusses.
Amtliche Formulare befüllt
Die hinterlegte Fassung 1/2021 der Verbraucherinsolvenzformularverordnung wird mit Prüfsumme mitgeführt und im Original befüllt, nicht nachgebaut: Hauptblatt, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 2 A. Ausgabe als durchsuchbares PDF mit beA-tauglichem Dateinamen und vorangestelltem Entwurfsvermerk. Ankreuzfelder bleiben leer und werden als offene Angaben gemeldet.
Pfändungsrechner auf Rechtsstand
Rechnung nach § 850c ZPO mit den Werten der Bekanntmachung 2026: Grundbetrag 1.587,40 €, Erhöhung 597,42 € für die erste und 332,83 € je für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person, Höchstbetrag 4.866,30 €. Vom Mehrbetrag ist nur der gesetzliche Bruchteil pfändbar, das Netto wird zuvor auf volle zehn Euro abgerundet.
Briefkopf aus dem eigenen PDF
Ein hochgeladener Kanzleibogen wird ausgelesen und liefert Vorschläge für Name, Anschrift, Telefon, IBAN, Kammer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Textanalyse im eigenen Haus. Übernommen wird nichts automatisch, jeder Wert braucht Bestätigung.

Wo InsoKlar bewusst Halt macht

Die Grenzen sind wichtiger als der Funktionsumfang, weil sie bestimmen, wofür die Kanzlei einsteht. Sie sind im System verdrahtet, nicht in einer Richtlinie beschrieben.

Der Weg nach draußen bleibt bei Ihnen
Das System verschickt weder E-Mails noch Briefe. Es erzeugt Texte und Dokumente, den Weg nach draußen geht die Kanzlei. Eine Anbindung an das besondere elektronische Anwaltspostfach gibt es nicht: die Einreichung nach § 130d ZPO bleibt beim Anwalt, samt Signatur und Postfachhoheit.
Die Bewertung bleibt anwaltlich
Jeder erzeugte Abschnitt trägt den Vermerk „Entwurf, anwaltliche Prüfung erforderlich". Die Anschreiben entstehen regelbasiert aus den freigegebenen Falldaten, ohne Sprachmodell. Ob ein Plan tragfähig oder eine Forderung richtig eingeordnet ist, entscheidet die Kanzlei.
Fristen sichtbar, Überwachung bei Ihnen
Das Fristende der Rücklauffrist wird aus dem Freigabedatum berechnet und in der Akte farblich ausgewiesen, rot ab Ablauf. Erinnerungen per Mail oder ein kanzleiweites Fristenbuch bietet InsoKlar nicht. Die Fristenkontrolle der Kanzlei ersetzt es damit ausdrücklich nicht.
Daten bleiben im Haus
Im Normalbetrieb bleibt jeder Datenpfad innerhalb des Servers. Weder Cloud-Dienst noch Nutzungsanalyse; Schriftarten lädt der geschützte Bereich lokal. Betrieb auf einem Server in Deutschland.
KI nur als Vorschlag, abschaltbar
Für Fotos von Gläubigerschreiben lässt sich eine selbst betriebene Bilderkennung zuschalten. Sie liest den Scan und schlägt Felder vor, gespeichert wird erst nach Bestätigung durch die Kanzlei. Ohne die entsprechende Einstellung existiert die Funktion nicht: der Endpunkt antwortet mit 404, die Schaltfläche erscheint gar nicht.

Vier Rollen, serverseitig getrennt

Die Rolle wird bei jeder einzelnen Anfrage frisch aus der Datenbank gelesen, nicht aus dem Anmeldetoken. Ein deaktiviertes Konto ist im selben Moment ausgesperrt.

Verantwortung
Anwalt
  • Briefe freigeben und damit den Versand auslösen
  • Verfahrensausgang erklären
  • Einigung und Abschluss
  • Nachweis der persönlichen Beratung
  • Kanzleiprofil und Briefkopf
Kanzlei
Sachbearbeitung
  • Fälle anlegen und vorbereiten
  • Gläubiger, Forderungen, Dokumente
  • Plan berechnen, Rücklauf erfassen
  • Freigabe und Versand gesperrt
  • Ausgang und Abschluss gesperrt
Schuldner
Mandant
  • Unterlagen hochladen, auch per Handyfoto
  • Gläubiger beisteuern (unbestätigt)
  • Offene Aufgaben und Status sehen
  • Nur der eigene Fall, fremde Akten melden 404
  • Sieht nur freigegebene Briefe
Technik
Administration
  • Konten anlegen, zurücksetzen, deaktivieren
  • Systemzustand und Protokollprüfung
  • Gläubiger, Plan, Dokumente, Briefe gesperrt
  • Freigabe und Phasenwechsel gesperrt
Die Trennung endet nicht bei der Oberfläche. Ruft die Administration einen Mandatsinhalt über die Schnittstelle auf, antwortet der Server mit 403. Fragt ein Mandant eine fremde Akte ab, antwortet er mit 404 statt 403, damit die bloße Existenz eines Falls nichts verrät.

Nachweisbarkeit und Zugangsschutz

Was für die Haftungsakte zählt, ist nicht die Oberfläche, sondern die Frage, ob sich der Verlauf später belegen lässt.

PunktUmsetzung
ProtokollJeder fachliche Vorgang wird angehängt und mit SHA-256 an den Vorgänger gekettet. Ein Datenbank-Trigger weist Änderung und Löschung zurück, auch für die Administration. Die Kette wird bei jedem Systemcheck vollständig nachgerechnet.
Inhalt des ProtokollsGespeichert werden Kennungen, Aktenzeichen, Feldnamen, Zähler. Namen, Beträge, Anschriften, Freitexte stehen bewusst draußen, damit das Protokoll selbst frei von Mandatsgeheimnissen bleibt.
AnmeldungPasswort und zweiter Faktor sind Pflicht. Zeitbasierte Einmalcodes nach RFC 6238, dazu zehn Ersatzcodes, die je einmal funktionieren und nur als Hashwert gespeichert sind. Sitzungen laufen nach acht Stunden ab.
FehlversucheZehn Fehlschläge je Konto und Adresse innerhalb von fünf Minuten sperren den Versuch. Alle Anmeldefehler liefern denselben Text, Einzelheiten gehen nur ins Protokoll.
UploadsErlaubt sind PDF, JPEG, PNG, HEIC, HEIF bis zehn Megabyte. Geprüft wird die tatsächliche Dateisignatur, nicht die Angabe des Browsers. Zu große Dateien brechen im Strom ab, bevor sie den Speicher füllen.
SchnittstellenbeschreibungDie technische Dokumentation ist im Betrieb abgeschaltet und liefert 404. Sie lässt sich nur in einer Entwicklungsumgebung einschalten.

Rechtsstand, gegen den gebaut wurde

Werte und Fundstellen, auf denen die Berechnungen und Sperren beruhen. Die Freigrenzen ändern sich jährlich zum 1. Juli, das ist eine feste Pflegeaufgabe.

GegenstandWert oder FristFundstelle
Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuchhöchstens 6 Monate alt§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Formularzwang für den Eröffnungsantragamtliche Fassung 1/2021§ 305 Abs. 5 InsO, VbrInsFV
Elektronische Einreichung durch Anwälteseit 01.01.2022§ 130d ZPO, § 4 InsO; BGH IX ZB 11/22
Unpfändbarer Grundbetrag1.587,40 € monatlich§ 850c ZPO, Bekanntmachung 2026
Höchstbetrag, darüber voll pfändbar4.866,30 € monatlich§ 850c Abs. 3 S. 3 ZPO
Anpassung der Freigrenzenjährlich zum 1. Juli§ 850c Abs. 4 ZPO
Abtretungsfrist bis zur Restschuldbefreiung3 Jahre§ 287 Abs. 2 InsO
Von der Restschuldbefreiung ausgenommengetrennt ausgewiesen§ 302 InsO
Zur Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung, anwendbar seit dem 2. August 2026: im Auslieferungszustand arbeitet InsoKlar ohne KI-System. Sämtliche Dokumente entstehen regelbasiert aus geprüften Daten. Wird die Bilderkennung für Gläubigerschreiben zugeschaltet, läuft sie auf eigener Hardware, kennzeichnet ihre Ausgabe als Vorschlag und verlangt eine Bestätigung, bevor ein Wert in die Akte gelangt.

Acht Fragen, bei denen Ihre Einschätzung fehlt

Diese Punkte lassen sich technisch sauber, aber nicht ohne fachanwaltliche Bewertung entscheiden. Sie sind der eigentliche Grund für dieses Gespräch.

Frage 1
Reicht die digitale Vollmacht?
Die Vollmacht liegt als PDF in der Akte und blockiert bis dahin den Versand. Genügt das, oder braucht es Schriftform oder qualifizierte Signatur?
Frage 2
Wie tief muss der Anwalt jede Forderung prüfen?
Die Einordnung nach § 302 InsO nimmt die Sachbearbeitung vor. Genügt die Gesamtfreigabe beim Phasenwechsel, oder ist die Prüfung je Position geschuldet?
Frage 3
Wann läuft die Rücklauffrist an?
Das System rechnet ab dem Tag der anwaltlichen Freigabe. Ab welchem Ereignis rechnen Sie, und wie dokumentieren Sie den Zugang belastbar?
Frage 4
Was gehört in die Akte, was nicht?
Das Protokoll führt bewusst nur Kennungen. Erfüllt das Ihre Anforderungen an die Handakte nach § 50 BRAO, oder fehlen Ihnen Angaben?
Frage 5
Wie lange dürfen die Daten bleiben?
Das Protokoll ist nur anfügbar und lässt sich nicht teilweise löschen. Wie lösen Sie den Widerspruch zwischen Aufbewahrungspflicht und Löschanspruch?
Frage 6
Darf der Mandant selbst erfassen?
Der Mandant kann Gläubiger beisteuern, unbestätigt bis zur Freigabe durch die Kanzlei. Sehen Sie darin eine Entlastung oder ein Haftungsrisiko?
Frage 7
Welche Dokumentation trägt die Einigung?
Endet das Verfahren außergerichtlich, bleibt das Gerichtspaket aus. Was brauchen Mandant, Gläubiger und gegebenenfalls das Gericht dann von Ihnen?
Frage 8
Bilderkennung einschalten oder nicht?
Sie würde auf eigener Hardware laufen und nur Vorschläge liefern. Ist das mit § 43e BRAO vereinbar, und würden Sie es dem Mandanten offenlegen?

Stand

Diese Seite wird mit der Anwendung ausgeliefert. Sie ändert sich, wenn sich die Anwendung ändert.

PunktAngabe
Fassung18. August 2026, Ausbaustufe 12
ReifegradPilotreif. Bisher ohne Mandat im Echtbetrieb.
Prüfung329 automatische Tests, vollständig grün gegen PostgreSQL 16. Geprüft werden Rollentrennung, Phasensperren, Protokollkette, Rundung und die fünf amtlichen Kontrollwerte der Pfändungstabelle.
Umfang62 Schnittstellen, 19 Tabellen, rund 7.700 Zeilen Anwendungscode
BetriebZwei Container auf einem Server in Deutschland, tägliche Datensicherung
Als NächstesAnkreuzfelder der amtlichen Formulare, Aufteilung der Kanzleianschrift in Einzelfelder, Fristenübersicht über alle Fälle

Sehen Sie es an einem Fall

Die Vorführumgebung enthält drei erfundene Mandate in unterschiedlichen Phasen. Sie können zwischen den vier Rollen wechseln und dabei beobachten, was die jeweils andere Rolle nicht darf.

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